Antragsverfahren |
1. Haben Sie eine Idee?
Das Regionalmanagement (RM) berät Sie gern zur Passfähigkeit in der LEADER-Gebietskulisse und zur Qualifizierung der Antragsunterlagen (wie Baugenehmigung, Eigentumsnachweis, Unternehmenskonzept, Finanzierungsnachweis, Angebote, ...) 2. Start des Aufrufes 3. Bitte füllen Sie die Projektbeschreibung (→ Worddokument) vollständig aus und schicken Sie sie an das 4. nach Ende der Aufruffrist Vorstellung des Projektes bei LAG-Sitzung durch das RM (siehe Stichtage) - ein 5. nach positiver Bewertung des Projektes (A bis D, 2.1 bis 2.4) bzw. Stellungnahme der LAG (E, 2.5) 6. Prüfung der Förderfähigkeit durch das LELF, ggf. Nachforderungen in der gesetzten Frist erbringen 7. Zuwendungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde an den Projektträger 8. Realisierung der Maßnahme durch den Projektträger 9. Abrechnung der Maßnahme durch den Projektträger bei der Bewilligungsbehörde (Verwendungsnachweis) _____________________________________________________________________________________________________________ Projekte mit touristischem Hintergrund
Es ist der Nachweis der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme, die Einbeziehung geeigneter Vermarktungs-wege sowie eine Klassifizierung innerhalb von 3 Jahren nach Fertigstellung erforderlich! (siehe Merkblatt "Lebensqualität") Projektträger fordern bitte zusätzlich eine Stellungnahme vom Tourismusverband für die Antragstellung an. Bitte beschreiben Sie Ihr Projekt für die Anfrage ähnlich wie in der Projektbeschreibung (Was soll gemacht werden? Wie soll es erreicht werden? Welche Ziele werden mit dem Projekt verfolgt?): Tourismusverband Ruppiner Seenland e.V. (→ Webseite) |